Am 23. 2. 2016 ist die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie in Kraft getreten. Sie ist von den Mitgliedstaaten bis 23. 2. 2018 umzusetzen und löst ab dann die derzeit geltende Versicherungsvermittlungsrichtlinie aus 2002 ab. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten materiellrechtlichen Neuerungen der neuen Richtlinie vor.