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Änderung der Meldeerfordernisse hinsichtlich der Leverage Ratio im ABl der EU veröffentlicht

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Roland Salomon, BA CPM CRMZFR 2016/104ZFR 2016, 255 Heft 5 v. 17.5.2016

Die Änderungen in der Berechnung der Leverage Ratio führen zu einer Anpassung der technischen Durchführungsstandards zur Meldung sowie zur Offenlegung. Durch klarere Definitionen und eine einfachere Berechnung mit Daten zum Quartalsende kann eine erhebliche Reduzierung der Meldepositionen erreicht werden.

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