ABGB: § 1295 Abs 2
OGH 15. 12. 2015, 4 Ob 128/15z
Aus der Begründung des OGH
Die Vorinstanzen verurteilten die bekl Bank zum Ersatz des Vertrauensschadens, den diese der Kl dadurch verursacht habe, dass sie als Hausbank maßgeblich Einfluss auf die Handlungen eines später insolvent gewordenen Kreditnehmers genommen habe. Sie habe dadurch die Kl vorsätzlich geschädigt. [...] Die Revision sei zulässig, weil zur Haftung der kreditierenden Bank gegenüber einem unbezahlt gebliebenen Lieferanten des insolventen Kreditnehmers wegen sittenwidrigen Verhaltens lediglich die Entscheidung 6 Ob 49/14w vorliege, der eine abweichende Rechtsansicht in der Literatur gegenüberstehe. [...]