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Die Informationspflichten des Versicherers vor Vertragsabschluss nach dem VAG 2016 - Teil 2

BeiträgeUniv.-Ass. Mag. Christoph KronthalerZFR 2016/88ZFR 2016, 226 Heft 5 v. 17.5.2016

Die §§ 252 ff Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) enthalten umfassende Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Folgen einer Informationspflichtverletzung durch den Versicherer.

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