Am 24. 3. 2016 wurde die delegierte VO 2016/438 zur Ergänzung der RL 2009/65/EG ("UCITS V") in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen im ABl der Europäischen Union veröffentlicht.1 Durch die ggst Vorschriften werden die Regelungen für Verwahrstellen von UCITS näher ausgeführt bzw verdichtet: