Die §§ 252 ff Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 20161) enthalten umfassende Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Folgen einer Informationspflichtverletzung durch den Versicherer.
Die §§ 252 ff Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 20161) enthalten umfassende Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Folgen einer Informationspflichtverletzung durch den Versicherer.