VersVG: § 62
OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 131/15p
Rettungspflicht; GPS-Ortung eines gestohlenen Pkw
Die Rettungspflicht ist eine Obliegenheit mit gesetzlich geregelter Vergeltungssanktion (7 Ob 28/90). In den Fällen, in denen sich Leistungsfreiheit aus dem Gesetz ergibt, muss nur ein Sachverhalt im Rahmen dieser Gesetzesbestimmung behauptet und der Anspruch bestritten werden (7 Ob 198/98p; Grubmann, VersVG7 § 6 E 21 = 7 Ob 36/81).