Mit dem BG BGBl I 2015/155, ausgegeben am 28. 12. 2015, wurde die GewO novelliert. Die Novelle diente der partiellen Umsetzung der RL 2014/17/EU (betreffend Wohn- und Hypothekarkredite). Die Änderungen schaffen neue Verhaltensvorschriften für Kreditvermittler. Wesentliche Inhalte der Novelle sind: Klarstellung, welche Informationen an Kunden zu erteilen sind; Einführung eines Notifikationssystems bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Kreditvermittlern. Darüber hinaus schafft die Novelle verpflichtende Qualitätsstandards für Angestellte eines Kreditvermittlers (jene betreffen ua Ausbildung, Beratung und vorvertragliche Information).