ABGB: § 1497
OGH 30. 6. 2015, 10 Ob 13/15g
Aus der Begründung des OGH
Über Vermittlung der Bekl und nach Beratung durch deren Mitarbeiter Ing. W***** erwarb die Kl im Mai 2007 um 20.000 € Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Als sie einen Kursverfall dieser Aktien 2008/2009 zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt wahrnahm, stellte sie erstmals fest, dass sie mit diesen Aktien ein Finanzprodukt erworben hatte, das weder dem Inhalt der Beratung des Ing. W***** noch vom Risiko und der Risikostreuung im "Portfolio" her dem entsprach, was sie 2007 hatte erwerben wollen. Sie hat insgesamt 848,83 € an Dividendenausschüttungen erhalten.