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Devisengeschäfte im Zusammenhang mit Darlehen keine Wertpapierdienstleistung

JudikaturEuGHBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/32ZFR 2016, 70 Heft 2 v. 24.2.2016

RL 2004/39/EG : Art 1 ff

Leitsätze (der Redaktion)

Devisengeschäfte, die im Rahmen der Gewährung eines Darlehens in Fremdwährung durchgeführt werden, stellen Tätigkeiten dar, die zur Bereitstellung und Rückzahlung des Darlehens akzessorisch sind. Diese Geschäfte haben allein den Zweck, die Durchführung der Hauptpflichten des Darlehensvertrags zu ermöglichen.

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