Mit den Datenbereitstellungsdiensten hat die MiFID II drei neue Kategorien von Finanzmarktakteuren geschaffen: Die genehmigten Veröffentlichungssysteme, die Anbieter konsolidierter Datenticker und die genehmigten Meldemechanismen. Der gegenständliche Beitrag soll einen Überblick über die neue Materie bieten und die wichtigsten Aspekte herausarbeiten.