Die Arbeiten von EIOPA an den technischen Durchführungsstandards zu der Solvabilität II-RRL2 wurden in zwei Sets aufgeteilt. Die technischen Standards des ersten Sets3 wurden bereits am
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20. und 25. 3. 2015 als Durchführungsverordnungen im ABl verlautbart. Das zweite Set der technischen Standards wurde am 6. 7. 2015 an die Europäische Kommission übermittelt und am 12. 11. und am 31. 12. 2015 im ABl verlautbart. Während das erste Set jene Bereiche abdeckte, die für die ab 31. 3. 2015 möglichen aufsichtlichen Genehmigungen erforderlich waren, betrifft das zweite Set vor allem technische Vorschriften. Zudem übermittelte EIOPA am 6. 11. 2015 den Entwurf für einen technischen Standard betreffend die Zuweisung von Ratings externer Ratinginstitute zu einer objektiven Skala von Bonitätsstufen4 und am 11. 11. 2015 den Entwurf betreffend die Übergangsmaßnahme für das Aktienrisiko.5