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Veröffentlichung des zweiten Sets der technischen Standards von EIOPA zu Solvabilität II11Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2016/22ZFR 2016, 45 Heft 1 v. 19.1.2016

Die Arbeiten von EIOPA an den technischen Durchführungsstandards zu der Solvabilität II-RRL22Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 335 vom 17. 12. 2009, 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU ABl L 153 vom 22. 5. 2014, 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Solvabilität II-RRL genannt. wurden in zwei Sets aufgeteilt. Die technischen Standards des ersten Sets33 Peschetz, Veröffentlichung des ersten Sets der technischen Standards von EIOPA zu Solvabilität II, ZFR 2015/157, 296. wurden bereits am

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20. und 25. 3. 2015 als Durchführungsverordnungen im ABl verlautbart. Das zweite Set der technischen Standards wurde am 6. 7. 2015 an die Europäische Kommission übermittelt und am 12. 11. und am 31. 12. 2015 im ABl verlautbart. Während das erste Set jene Bereiche abdeckte, die für die ab 31. 3. 2015 möglichen aufsichtlichen Genehmigungen erforderlich waren, betrifft das zweite Set vor allem technische Vorschriften. Zudem übermittelte EIOPA am 6. 11. 2015 den Entwurf für einen technischen Standard betreffend die Zuweisung von Ratings externer Ratinginstitute zu einer objektiven Skala von Bonitätsstufen44Entwurf der EIOPA vom 6. 11. 2015 gem Art 109a Abs 1 der Solvabilität II-RRL. und am 11. 11. 2015 den Entwurf betreffend die Übergangsmaßnahme für das Aktienrisiko.55Entwurf der EIOPA vom 11. 11. 2015 gem Art 308b Abs 12 der Solvabilität II-RRL.

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