ABGB: §§ 1295
OGH 20. 3. 2015, 9 Ob 62/14d
Aus den Entscheidungsgründen
Der Kl erwarb in den Jahren 2004/2005 Genussscheine einer Emittentin, die seit deren Konkurs im Jahr 2010 wertlos sind. Von der bekl Wirtschaftsauskunftei begehrt er - ohne dass diese mit ihm oder der Emittentin in einem Vertragsverhältnis steht - Schadenersatz. Er wirft der Bekl vor, durch ihre unrichtigen positiven "Ratings" der Emittentin in ihren "Business Reports" den Erwerb der gegenständlichen Genussscheine durch den Kl verursacht zu haben. Tatsächlich stellte sich im Verfahren heraus, dass der Kl die Genussscheine nicht aufgrund von Ratings der Bekl bezüglich der Emittentin oder der Genussscheine selbst, sondern aufgrund von Ratings der Bekl bezüglich eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens erworben hat, das der gleichen Unternehmensgruppe wie die Emittentin angehörte, und die Unternehmensgruppe auf ihrer Website, ohne von der Bekl dazu autorisiert zu sein, mit den guten Ratings warb.