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Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2016

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2016/290ZFR 2016, 621 Heft 12 v. 22.12.2016

Art 9 Abs 2 RL 2009/103/EG sieht vor, dass alle fünf Jahre ab dem 11. 6. 2005 die Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden anhand des Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI) überprüft und die Beträge automatisch angepasst werden. Die Europäische Kommission hat mit Mitteilung vom 10. 5. 201611COM (2016) 246 final. den Mitgliedstaaten bekannt gegeben, dass sich der EVPI im Zeitraum vom 11. 6. 2010 bis 11. 6. 2015 um 8,36 % erhöht hat.

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