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Haftpflichtversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2016/251ZFR 2016, 545 Heft 11 v. 23.11.2016

Leitsatz (der Redaktion)

Der vom Haftpflichtversicherer geschuldete Rechtsschutz wird durch Übernahme der für die Verteidigung gegen den Haftpflichtanspruch erforderlichen Kosten gewährt. Demgemäß sind nur jene außergerichtlichen Vertretungskosten gedeckt, die versicherte Schadenersatzansprüche betreffen.

OGH 17. 2. 2016, 7 Ob 224/15i

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