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Licht ins Dunkel: Aktuelle Initiativen zur Regulierung des Schattenbankwesens

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2015/239ZFR 2015, 448 Heft 9 v. 14.9.2015

1. Hintergrund

Seit der Finanzkrise wird das europäische Finanzmarktrecht sukzessive auf das sog Schattenbankwesen erstreckt. Unter diesen Begriff sind all jene Akteure zu subsumieren, die bankähnliche Tätigkeiten außerhalb des herkömmlichen Bankensystems erbringen.11 FSB, Shadow Banking: Strengthening Oversight and Regulation: Recommendations of the Financial Stability Board vom 27. 10. 2011 http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_111027a.pdf (abgefragt am 2. 9. 2013). Einer vorläufigen Definition der Europäischen Kommission zufolge sind Zweckgesellschaften, Geldmarkt- und andere Investmentfonds, Finanzierungsgesellschaften und andere Wertpapierhäuser sowie Versicherungen, die Kredite anbieten, dem Schattenbanksystem zuzurechnen.22COM(2012) 102 final, 4; andere Ansichten wurden in Europäische Kommission, Summary: Responses Received to the Commission’s Green Paper on Shadow Banking (2012) http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/docs/2012/shadow/replies-summary_en.pdf (10 f, abgefragt am 2. 9. 2013) geäußert. Die herkömmlichen Tätigkeiten dieser sehr heterogenen Gruppe an Akteuren, wie etwa von Versicherungen erbrachte Versicherungsdienstleistungen, weisen durchaus eine lange Regulierungstradition auf; teils agieren diese Akteure, wie Geldmarktfonds, aber in einem nur wenig regulierten bzw rechtsfreien Raum.33 Ladler, Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014) 36 und 79 ff.

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