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"Verwitweter Ehegatte" als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/221ZFR 2015, 414 Heft 9 v. 14.9.2015

dVVG: § 159

dBGB: § 133

Amtlicher Leitsatz

Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll (Bestätigung Senatsurteil vom 14. 2. 2007, IV ZR 150/05 VersR 2007, 784).

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