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BVwG: Keine Zuerkennung von aW bei Amtsbeschwerde der FMA

JudikaturBVwGBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2015/208ZFR 2015, 389 Heft 8 v. 7.8.2015

VwGG: § 30 Abs 2, § 30a Abs 3

BWG: § 27a

Leitsätze (der Redaktion)

Wurde der angefochtene Bescheid der Amtsrevisionswerberin FMA (Auftrag zur Teilnahme an einem Liquiditätsverbund gem § 27a BWG idF einer Beschwerdevorentscheidung) durch das BVwG behoben, so sind mit diesem aufhebenden Erk Rechtswirkungen verbunden, die durch die Zuerkennung der aW sisitiert werden können. Das angefochtene aufhebende Erk des BVwG ist daher einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG zugänglich.

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