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AUVB-Gefahrerhöhungsklausel widerspricht dem VersVG

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2015/203ZFR 2015, 379 Heft 8 v. 7.8.2015

Leitsatz (der Redaktion)

Die Klausel der AUVB über die Prämienanpassung bei Gefahrerhöhung widerspricht den halbzwingenden Bestimmungen der §§ 23 ff VersVG. Die Entscheidung ist insofern brisant, als die AUVB des beklagten Versicherers in diesem Punkt mit den Musterbedingungen des VVÖ identisch sind.11Überdies bestätigt der 7. Senat seine Vorentscheidung 7 Ob 113/14i zur Intransparenz der Obduktionsklausel.

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