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VwGH zur Innenrevision nach § 20 WAG (Prüfdichte bei einer Direktbank)

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2015/199ZFR 2015, 371 Heft 8 v. 7.8.2015

WAG 2007: § 20 Abs 1 Z 1, §§ 45, 52 Abs 1, § 95 Abs 2

RL 2006/73/EG (MiFID): Art 8

Leitsätze (der Redaktion)

Als Straftatbestände des § 20 Z 1 WAG kommen die Unterlassung sowohl der Erstellung als auch der dauerhaften Umsetzung eines den genannten Zielen entsprechenden Revisionsprogramms als jeweils selbstständig zu beurteilende Delikte infrage.

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