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Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen vom VwGH zu entscheidenden Kompetenzkonflikt

JudikaturVwGHBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2015/196ZFR 2015, 367 Heft 8 v. 7.8.2015

B-VG: Art 133 Abs 1 Z 3

VwGG: § 71

Leitsätze (der Redaktion)

Die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts iSd Art 133 Abs 1 Z 3 B-VG durch den VwGH setzt voraus, dass zwei Verwaltungsgerichte (VwG) ihre Zuständigkeit in der Sache mit Beschluss förmlich zurückgewiesen haben.

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