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Swap-Geschäfte einer Gemeinde

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/194ZFR 2015, 366 Heft 8 v. 7.8.2015

dBGB: §§ 311, 320 ff, § 134

GO NRW: §§ 75 ff, § 90 Abs 2 S 2

Amtlicher Leitsatz

Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde, die ausschließlich der Erzielung eines Spekulationsgewinns dienen, sind weder wegen einer Überschreitung des der Gemeinde gesetzlich zugewiesenen Wirkungskreises unwirksam, noch wegen eines Verstoßes gegen ein etwaiges gemeindliches Spekulationsverbot nichtig.

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