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Grenzen der Klagsbefugnis natürlicher Personen hinsichtlich Beschlüssen der EZB

JudikaturEuGHBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2015/192ZFR 2015, 363 Heft 8 v. 7.8.2015

Leitsätze (der Redaktion)

Die Klage von 5.217 Privatpersonen gegen mehrere "Beschlüsse" der EZB vom 6. 9. 2012, darunter den über geldpolitische Outright-Geschäfte, war unzulässig.Diese Personen waren nicht klagebefugt, weil sie von den fraglichen "Beschlüssen" der EZB nicht unmittelbar betroffen sind.

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