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EBA-Stellungnahme zu Crowdlending

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2015/152ZFR 2015, 289 Heft 6 v. 17.6.2015

1. Einleitung

Die EBA veröffentlichte am 26. 2. 2015 eine Stellungnahme zur Anwendbarkeit des EU-Rechts auf Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding).11Opinion of the European Banking Authority on lending-based crowdfunding, EBA/Op/2015/03 http://www.eba.europa.eu/documents/10180/983359/EBA-Op-2015-03 (EBA Opinion on lending based Crowdfunding).pdf (abgefragt am 20. 3. 2015). Diese baut auf einer diesbezüglichen Mitteilung der Europäischen Kommission vom 27. 3. 2014 auf, in welcher vier Formen des Crowdfunding identifiziert wurden:22Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der Europäischen Union, COM(2014) 172 final. Differenziert wird zwischen dem spendenbasierten (donation-based) Crowdfunding, dem auf Belohnungen beruhenden (rewards-based oder pre-sales crowdfunding) Crowdfunding, dem mit einer Gewinnbeteiligung verbundenen Crowdfunding (crowdinvesting) oder darlehensähnlichen Konstruktionen (crowdlending).33Mitteilung 3 f. Die EBA spezifiziert in ihrer Stellungnahme letztere Form dieses alternativen Finanzierungskanales.

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