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Verordnungen der FMA zum Versicherungsaufsichtsgesetz 201611Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2015/132ZFR 2015, 250 Heft 5 v. 18.5.2015

Mit der Verlautbarung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 201622Versicherungsaufsichtsgesetz (2016) BGBl I 34; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages VAG 2016 genannt. am 20. 2. 2015 im BGBl erfolgte auf nationaler Ebene die Umsetzung der RL 2009/138/EG (Solvabilität II-RRL)33RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 2009/335, 1, zuletzt geändert durch die RL 2014/51/EU , ABl 2014/153, 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Solvabilität II-RRL genannt. noch vor dem Ende der Umsetzungsfrist am 31. 3. 2016. Neben der delegierten Verordnung44Delegierte VO (EU) 35/2015 zur Ergänzung der RL 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 2015/12, 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages delegierte Verordnung genannt. auf Ebene 2 und den technischen Standards der EIOPA auf Ebene 3 wird das Regelwerk durch die Verordnungen der FMA vervollständigt.

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