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FMA-Verordnung über Inhalt und Detaillierungsgrad der Sanierungspläne von Banken (Bankensanierungsplanverordnung)

AktuellesBankrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2015/127ZFR 2015, 245 Heft 5 v. 18.5.2015

Mit der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV)11Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über Inhalt und Detaillierungsgrad der Sanierungspläne von Banken (Bankensanierungsplanverordnung - BaSaPV) BGBl I 2014/98. Mit der BaSaPV wird von der Verordnungsermächtigung in § 4 Abs 3 iVm § 4 Abs 1 Z 1 bis 3 BaSAG Gebrauch gemacht. konkretisiert die FMA den Inhalt und den Detaillierungsgrad der nach dem BaSAG von Kreditinstituten zu erstellenden Sanierungspläne. Weiters legt die FMA fest, bis wann die Sanierungspläne zu erstellen und wie oft sie zu aktualisieren sind. Die Verordnung trat am 17. 2. 2015 in Kraft.

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