Leitsätze (der Redaktion)
Nach stRsp können Rechte aus einer Garantie jedenfalls dann abgetreten werden, wenn der Inhalt des Rechts durch die Abtretung keine Änderung zum Nachteil des Garanten erfährt. Dies ist auch ohne die gleichzeitige Abtretung der Forderung aus dem Grundgeschäft möglich.