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Versicherungsvermittlung von fondsgebundenen Lebensversicherungen**Dieser Beitrag beruht auf einem für den Fachverband der Versicherungsmakler der WKO erstellten Rechtsgutachten.

BeiträgeUniv.-Prof. DDr. Michael Potacs/Univ.-Ass. Dr. Claudia Wutscher, BAZFR 2015/104ZFR 2015, 210 Heft 5 v. 18.5.2015

Nach einer Rechtsmeinung der FMA stellt die Beratung von Kunden über die Veranlagungsstrategie und Zusammensetzung fondsgebundener Lebensversicherungen eine nach dem WAG konzessionspflichtige Anlageberatung dar. Der vorliegende Beitrag hinterfragt diese Auffassung anhand einer Interpretation der für den Gewerbeumfang von Versicherungsvermittlern einschlägigen Bestimmungen.

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