Das im Jahr 2010 in Umsetzung der RL 2009/110/EG innerstaatlich erlassene E-Geldgesetz 2010, das die Konzessionierung und Tätigkeit von E-Geld-Instituten in Österreich regelt, zählt zweifellos nicht zu den meistpraktizierten kapitalmarktrechtlichen Materiengesetzen. Dies zeigt sich auch daran, dass Rsp des BVwG und des VwGG zum Vollzug dieses Gesetzes bislang - soweit ersichtlich - nicht existiert. Auch weist der letzte verfügbare Jahresbericht der FMA zum 31. 12. 2013 kein einziges durch die FMA unmittelbar konzessioniertes E-Geld-Institut aus - jedenfalls kein Ruhmesblatt für den Wirtschaftsstandort Österreich. Ungeachtet dessen darf die Bedeutung dieses Geschäftstypus nicht unterschätzt werden, ist doch nach derzeitigem Stand (März 2015) eine hohe zweistellige Anzahl an im EWR-Ausland zugelassenen E-Geld-Instituten innerhalb Österreichs im Wege der Dienstleistungs- sowie ein weiteres Unternehmen im Wege der Niederlassungsfreiheit durch eine Zweigstelle aktiv. Jedenfalls deren Dienstleistungserbringung im Inland unterliegt den Vorschriften des E-Geldgesetzes, sodass ein Bedarf nach einschlägiger Literatur auf der Hand liegt.