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Zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 22 Abs 2 FMABG vor dem BVwG gegen Beschwerdevorentscheidungen der FMA

BeiträgeMag. Rainer WolfbauerZFR 2015/77ZFR 2015, 153 Heft 4 v. 21.4.2015

Das BVwG hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen11BVwG 28. 10. 2014, W107 2009743-1, W107 2009745-1, abgedruckt in diesem Heft, ZFR 2015/96, 194. infolge zweier (inhaltlich im Wesentlichen gleichlautender) Beschwerdevorentscheidungen der FMA den Vorlageanträgen der jeweils betroffenen antragstellenden Kreditinstitute gem § 22 Abs 2 FMABG aufschiebende Wirkung (aW) zuerkannt. Die - nach Ansicht des Verfassers zutreffenden - Entscheidungen des BVwG sind aus den im folgenden Beitrag dargestellten Gründen bemerkenswert und es wert, ein wenig detaillierter analysiert zu werden.

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