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Kündigungsrecht der Bank bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2015/65ZFR 2015, 130 Heft 3 v. 17.3.2015

ABGB: §§ 888, 879, 915

KSchG: § 6

Leitsätze (der Redaktion)

Bei der außerordentlichen Kündigung zur Beendigung des Kreditverhältnisses genügt bereits ein in der Person eines Gesamtschuldners vorliegender wichtiger Grund (in concreto: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse) für die Kündigung gegenüber allen Kreditnehmern.

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