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VwGH: Marktmanipulation durch einseitig positive und daher unvollständige Ad-hoc-Meldungen

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2015/61ZFR 2015, 118 Heft 3 v. 17.3.2015

BörseG: § 48a Abs 1 Z 2 lit c, § 48c

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