Die österreichische Bankenlandschaft weist bekanntermaßen eine äußerst zersplitterte und dezentral organisierte Struktur auf; nicht zuletzt deshalb werden die maßgeblichen Vertreter der OeNB und FMA nicht müde zu betonen, dass Österreich im internationalen Vergleich "overbanked" sei. Durch eine Reihe an Umgründungen (Verschmelzungen), vor allem in den dezentral (genossenschaftlich) organisierten Sektoren, ging die Anzahl der inländischen Banken jedoch zuletzt stark zurück. Dennoch weist der Großteil der Institute nach wie vor die Form einer Genossenschaft auf, und zwar mit mehr als 550 Kreditgenossenschaften (von knapp unter 800 Banken) zum Stichtag 1. 1. 2014. Es ist daher kein Zufall, dass niemand Geringerer als Markus Dellinger, der in seiner Funktion als Syndikus des österreichischen Raiffeisenverbandes und Herausgeber des umfangreichen Kommentars zum BWG als führender Rechtsexperte auf dem Gebiet des Bankwesens gilt, "nebenbei" auch als Herausgeber des führenden Gesetzeskommentars zum GenG fungiert. Seit der ersten Auflage dieses Werks im Jahr 2005 ist mittlerweile beinahe ein Jahrzehnt ins Land gezogen, in dem sich der "Dellinger-Kommentar" als Standardwerk im Bereich des österreichischen Genossenschaftswesens etabliert hat. Angesichts der diversen Umwälzungen in den vergangenen Jahren hat der Herausgeber nunmehr erneut 18 Fachautoren um sich geschart und eine beachtliche Neuauflage des Werks koordiniert. Der Großteil der Verfasser der ersten Stunde führte seine Kommentierungen weiter fort, lediglich bei den Nebengesetzen kam es teilweise zu einer Umbesetzung der Autorenmannschaft. Obwohl das GenG seit der Erstauflage des Werks in den vergangenen 10 Jahren mit lediglich drei Novellen zahlenmäßig betrachtet wenige Änderungen über sich ergehen lassen musste, hat der Gesetzgeber mit dem Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz (GenRÄG) 2006 und dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz (URÄG) 2008 zwei Meilensteine gesetzt. Die mit dem GenRÄG 2006 in die österreichische Rechtsordnung implementierte Societas Cooperativa Europaea - SCE fand im gegenständlichen Werk erstmals Niederschlag durch eine ausführliche und systematisch aufbereitete Darstellung des SCE-Status durch Claudia Greda (S 829 ff). Ihr kompakter Beitrag ermöglicht es auch dem Neueinsteiger, in dieses nicht gerade alltägliche Rechtsgebiet hineinzufinden.