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Gesetzliche Begleitmaßnahmen zur SRM-Verordnung

AktuellesBankrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2015/300ZFR 2015, 601 Heft 12 v. 10.12.2015

Am 7. 10. 2015 hat das BMF einen Ministerialentwurf zur Begutachtung veröffentlicht, mit dem gesetzliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism-Verordnung bzw SRM-VO),11Verordnung (EU) 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 7. 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 1093/2010 , ABl L 225 vom 30. 7. 2011, 1. einer entsprechenden Durchführungsverordnung,22Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 des Rates vom 19. 12. 2014 zur Festlegung einheitlicher Modalitäten für die Anwendung der Verordnung (EU) 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds, ABl L 15 vom 22. 1. 2015, 8. einer delegierten Verordnung33Delegierte Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. 10. 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen, ABl L 11 vom 17. 1. 2015, 44. und des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge erlassen werden sollen.44154/ME 25. GP .

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