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Verordnungen der FMA zum Versicherungsaufsichtsgesetz 201611Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2015/299ZFR 2015, 599 Heft 12 v. 10.12.2015

Die Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II-RRL)22Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 335 vom 17. 12. 2009, 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU ABl 153 vom 22. 5. 2014, 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Solvabilität II-RRL genannt. durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 201633Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) BGBl I 2015/34. wird nicht nur durch die delegierte Verordnung44Delegierte Verordnung (EU) 35/2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 12 vom 17. 1. 2015, 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages delegierte Verordnung genannt. auf Ebene 2 und die technischen Standards der EIOPA (Durchführungsverordnungen) auf Ebene 3, sondern auch durch die Verordnungen der FMA komplementiert.

Das VAG 2016 sieht über 30 Verordnungsermächtigungen für die FMA vor, von denen rund die Hälfte eine Verpflichtung der

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