Als Folge der Finanzkrise hatte sich der OGH jüngst mehrfach1 mit Rechtsfragen rund um bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel zu befassen. Dabei hat das Höchstgericht zur Kündbarkeit von Ergänzungskapital sowie zur Verlustteilnahme von Partizipationskapital erstmals ausführlich Stellung genommen, andere Probleme - wie etwa die Rechtsnatur des Partizipationskapitalverhältnisses - konnte es mangels Entscheidungserheblichkeit aber offenlassen. Der vorliegende Beitrag nimmt die Entscheidungen zum Anlass, sich mit diesen drei Problemkreisen - jeweils für Partizipationskapital und für Ergänzungskapital - vertiefend auseinanderzusetzen.