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Der Anwendungsbereich des AltFG und sein Verhältnis zum KMG

BeiträgeMag. Simon Ellmauer, BSc MJur/Mag. Christian Steiner, BSc11Vorliegender Artikel spiegelt die persönliche Meinung der Autoren wider. Unser herzlicher Dank für bereichernde Anregungen und Diskussionen gilt unseren Kolleginnen und Kollegen in der FMA.ZFR 2015/265ZFR 2015, 513 Heft 11 v. 10.11.2015

Der Anwendungsbereich des AltFG ist auch aus Sicht des KMG bedeutsam, da Angebote bis zu 1,5 Mio € nunmehr von der Prospektpflicht ausgenommen sind, wenn sie dem AltFG unterliegen. Dieser Anwendungsbereich und weitere Schnittstellen der beiden Gesetze sollen näher untersucht werden.

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