Der Anwendungsbereich des AltFG ist auch aus Sicht des KMG bedeutsam, da Angebote bis zu 1,5 Mio € nunmehr von der Prospektpflicht ausgenommen sind, wenn sie dem AltFG unterliegen. Dieser Anwendungsbereich und weitere Schnittstellen der beiden Gesetze sollen näher untersucht werden.