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Deutsches Bundesarbeitsgericht zur Auslegung einer Gesamtversorgungszusage

JudikaturBAGBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Reinhard ReschZFR 2015/250ZFR 2015, 468 Heft 10 v. 14.10.2015

Leitsätze (der Redaktion)

Ein im Wege der Gesamtzusage erteiltes Versorgungsversprechen ist regelmäßig dynamisch.Verspricht der AG dem AN eine Gesamtversorgung, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Betriebsrente erst beansprucht werden kann, wenn gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.

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