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Buchungsgebührenklausel auch gegenüber Unternehmern unwirksam

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/248ZFR 2015, 467 Heft 10 v. 14.10.2015

dBGB: §§ 134, 307 Abs 1 S 1, § 675u

Amtlicher Leitsatz

Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank "Preis pro Posten 0,32 EUR" ist sowohl nach § 134 iVm § 675e Abs 1 und 4, § 675u BGB nichtig als auch nach § 307 Abs 1 Satz 1 BGB auch gegenüber Unternehmern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675u BGB abweicht.

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