Die Verschuldungsquote oder Leverage Ratio soll zukünftig als eine nicht-risikobasierte Kennzahl in Ergänzung zu den risikobasierten Eigenmittelanforderungen eingeführt werden. In einem ersten Schritt soll die Kennzahl berechnet und offengelegt werden. Ab 2018 ist eine Erweiterung der europäischen Ordnungsnormen um die Leverage Ratio geplant.