VAG: § 1 Abs 1, § 4 Abs 1 und 11, § 110 Abs 1 Z 1
FMABG § 22 Abs 2 und 2a
1. Keine aW gegen einen Bescheid, mit dem die FMA feststellt, dass eine Kundmachung gem § 4 Abs 11 VAG im ABl zur Wiener Zeitung, eine namentlich genannte juristische Person sei zum Betrieb der Vertragsversicherung oder bestimmter Versicherungsgeschäfte nicht berechtigt, rechtmäßig ist.