ABGB: § 1293
OGH 13. 2. 2014, 2 Ob 17/13h
Aus der rechtlichen Beurteilung des OGH
III. Hiezu wurde erwogen
Der Kl leitet hier seine Ansprüche aus der Tatsache ab, dass ihm vom Verkauf der ursprünglich erwünscht erworbenen Aktien abgeraten wurde. Solche "Verkaufsfälle" sind in der mittlerweile umfangreichen Judikatur des OGH zur Haftung der Anlageberater (vgl RIS-Justiz RS0120784 sowie RS0108267), die in erster Linie die Haftung für den Erwerb nicht gewollter, insb nicht dem gewollten Risikoprofil entsprechender Papiere betreffen, selten: