VwGH 21. 5. 2014, 2010/13/0196
1. Die Mitarbeiterkonditionen eines Bankinstituts sehen die kostenlose Nutzung bankeigener Konten für Mitarbeiter der Bank vor; es ist kein Nutzungsentgelt (Kontoführung, Abschlussspesen etc) zu bezahlen. Vom Prüfer des Finanzamts wurde ein Sachbezug für die unentgeltliche Kontoführung iHv jährlich 72 € pro Mitarbeiter angesetzt, weshalb das FA gegenüber dem Bankinstitut einen Haftungs- und Abgabenbescheid erließ.