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VwGH zur Rechtmäßigkeit einer Warnmeldung nach BWG

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2014/243ZFR 2014, 376 Heft 8 v. 22.12.2014

BWG: § 1 Abs 1 Z 3, § 1 Abs 1 Z 18 lit b, § 4 Abs 7

1. Die Veröffentlichung nach § 4 Abs 7 BWG hat unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Schadensabwehr den Zweck, die Öffentlichkeit vor dem Abschluss von Finanzgeschäften mit Personen, die (Bank-)Geschäfte ohne Konzession und somit rechtswidrig betreiben, zu warnen.

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