Mit einer Änderung der Höchstzinssatzverordnung (BGBl II 2014/179) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung von 1,75 % auf 1,5 % gesenkt.1
Mit einer Änderung der Höchstzinssatzverordnung (BGBl II 2014/179) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung von 1,75 % auf 1,5 % gesenkt.1