Am 28. 8. 2014 wurde die RL 2014/91/EU 1 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen, kurz: "UCITS V",2 im ABl der Europäischen Union veröffentlicht. Das unionsrechtliche Regelwerk für OGAW-Fonds wird damit in wesentlichen Regelungsbereichen an die bereits bestehenden, strengeren Aufsichtsstandards der AIFM-RL3 angeglichen.4