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Veröffentlichung der EBA-Leitlinien betreffend die "Übertragung eines signifikanten Kreditrisikos bei Verbriefungstransaktionen" (Art 243 und 244 CRR)

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2014/215ZFR 2014, 345 Heft 7 v. 29.10.2014

Durch Informationsschreiben vom 1. 9. 2014 hat die FMA die österreichische Kreditwirtschaft über die am 7. 7. 2014 erfolgte Veröffentlichung der "Guidelines on significant credit risk transfer for securitisation transactions [SRT]" (EBA/GL/2014/05) der EBA informiert. Die FMA hat nunmehr in Einklang mit Art 16 Abs 3 EBA-VO (Verordnung [EU] 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010) eine Compliance-Erklärung abgegeben. Bei Redaktionsschluss lag noch keine deutsche Übersetzung der Guidelines vor. Die vollständigen Leitlinien sind spätestens am 7. 1. 2015 (sechs Monate ab Veröffentlichung) auf alle Transaktionen anzuwenden, die nach Verabschiedung der Leitlinien durchgeführt wurden; sie präzisieren die Vorgaben der CRR zur Anerkennung der Übertragung signifikanter Kreditrisiken durch traditionelle und synthetische Verbriefungen gem Art 243 und 244 CRR. Konkret enthalten die Leitlinien

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