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Zur irreführenden Werbung nach § 4 Abs 3 KMG

JudikaturVwGHBearbeiter: RA Dr. Ernst Brandl, LL.M., M.B.A. (am Verfahren beteiligt)/Univ.-Ass. Dr. Philipp KlausbergerZFR 2014/199ZFR 2014, 318 Heft 7 v. 29.10.2014

KMG: § 4 Abs 3, § 16 Z 3

1. Die Eignung zur Irreführung ist anhand eines durchschnittlichen Kunden, der an einer Geldanlage interessiert ist, zu prüfen. Heranzuziehen ist die Maßfigur eines vernunftbegabten, durchschnittlich gebildeten Anlageinteressenten.

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