Die Europäische Kommission hat gem Art 513 CRR bis 30. 6. 2014 nach Konsultation des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ("ESRB") und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ("EBA") zu überprüfen, ob die Vorschriften der VO (EU) 575/2013 ("CRR") und der RL 2013/36/EU ("CRD") zur Makroaufsicht ausreichen, um Systemrisiken in Wirtschaftszweigen, Regionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzudämmen. Die am 8. 7. 2014 veröffentlichte Stellungnahme zu makroprudenziellen Vorschriften stellt die Antwort der EBA zur Konsultation der Europäischen Kommission zu Art 513 CRR dar.