KSchG: § 6
OGH 29. 1. 2014, 9 Ob 56/13w
Elektronische Vertragserklärungen und andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
KSchG: § 6
OGH 29. 1. 2014, 9 Ob 56/13w
Elektronische Vertragserklärungen und andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.